Erdbestattungen

Grabformen für Erdbestattungen

Wahlgrabstätten für Erdbestattungen

Grabstätten für eine oder mehrere Erdbestattungen (Sargbeisetzungen). Hier hat der/die Nutzungsberechtigte die Möglichkeit pro Grabbreite (Grabstelle) einen Sarg und zusätzlich bis zu 4 Urnen beisetzen zu lassen. Diese Grabstätten nehmen den größten Teil des Friedhofes ein, früher wurden diese als Erbgräber oder Familiengräber bezeichnet.

Es besteht die „Wahl“-möglichkeit die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern, sie verlängern sich bei weiteren Beisetzungen immer bis zum Ruhezeitende der letzten Bestattung.

Die Grabfläche kann heute als Rasengrab (1/3 zur freien Bepflanzung, 2/3 als Rasenfläche) angelegt werden. Eine jahreszeitliche Bepflanzung ist genauso möglich wie eine Bepflanzung mit Koniferen, Gehölzen und/oder Bodendeckern, Gräsern sowie Stauden. Der Rasenschnitt wird ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung gegen Gebühr durchgeführt.

Während man bei den Rasengrabstätten zur Grabfläche der oberen Grabfläche verpflichtet ist, muss die bei den traditionellen Grabstätten mit Heckeneinfassung für die Gesamtfläche erfolgen.

Die Umgestaltung einer vorhandenen Grabstätte ist nur durch einen separaten schriftlichen Auftrag möglich:

Reihengrabstätten/Naturnahe Bestattungen für Erdbestattungen

Reihengrabstätten werden im Bedarf der Reihe nach vergeben, es gibt keine Möglichkeit der Grabverlängerung nach Ablauf der Ruhezeit. Die Grabstätten sind grabpflegefrei angelegt. Wer möchte, kann im oberen Bereich eine jahreszeitliche Bepflanzung vornehmen.

Die Wahl des Grabmals ist hier eingeschränkt, es werden nur liegende Grabmale zugelassen. Im älteren Bereich der Reihengrabstätten, ist der obere Bereich mit Bodendecker bepflanzt, die anderen 2/3 sind mit Rasen belegt.

Die Grabstätte im naturnahen Teil ist ebenfalls mit Rasen belegt, im oberen Teil sind Stauden gepflanzt. Die Gesamtanlage ist mit unterschiedlichen Stauden und Gräsern bepflanzt, welche über das Jahr verschieden blühen. Eine Grabpflege kann im Rahmen von jahreszeitlicher Bepflanzung vorgenommen werden, muss aber nicht.